Anmeldung und Probeunterricht
Anmeldung
Was gehört zum Einzugsgebiet vom Gymnasium Freiham ?
Prinzipiell alle, die am Gymnasium Freiham interessiert sind. Wir haben derzeit Schülerinnen und Schüler aus Freiham, Aubing, Neuaubing, Laim, Germering, Gräfelfing, Lochhausen, Fürstenfeldbruck, Langwied und Pasing
Stimmt es, dass man sich nur an einem Gymnasium einschreiben darf?
Ja.
Sollen die Kinder zur Anmeldung mitkommen?
Wir würden uns sehr wünschen, dass Sie die postalische Voranmeldung nutzen. Zusätzlich wird es am 06.05.2024 noch für die Abgabe des Orginal- Übertrittszeugnisses und zur Beantwortung von Fragen oder weiteren Klärungen die Möglichkeit geben, persönlich mit uns zu sprechen. Hier kann Ihr Kind selbstverständlich mitkommen, erforderlich ist es nicht.
Gibt es eine Voranmeldung?
Gerne können Sie ab 15. März die Anmeldeunterlagen von der Homepage unserer Schule herunterladen und uns ausgefüllt über den Briefkasten des Gymnasiums zukommen lassen. Dann können wir Ihr Kind bereits bei uns registrieren und Sie vermeiden den Anmeldestau nach der Ausgabe der Übertrittszeugnisse . Die endgültige Anmeldung erfolgt dann mit der Abgabe des Übertrittszeugnisses im Original. Natürlich können Sie die Anmeldeunterlagen auch am Haupteingang des Gymnasiums abholen, falls Sie zu Hause keinen Drucker zur Verfügung haben.
Kommen die Kinder, die bisher in einer Schule waren, in eine gemeinsame Klasse?
Sie können uns ihre Wünsche gerne bei der Anmeldung mitteilen. Eine Weiterführung der Grundschulklassen hat Vorteile, aber auch Nachteile.
Ist es möglich während des Schuljahres an das Gymnasium Freiham zu wechseln?
Im Regelfall bleibt man das ganze Schuljahr an seiner Schule. Es gibt nur wenige Ausnahmen, z. B. wegen eines Umzugs, der einen Schulwechsel notwendig macht oder wenn es sinnvoll erscheint, dass die Schulart gewechselt wird. Aufgrund der Schulplatzknappheit in München ist es schwierig unter dem Jahr die Schulart zu wechseln, z.B. zur Realschule.
Können alle angemeldeten Kinder am Gymnasium Freiham aufgenommen werden?
Dies ist eine schwierige Frage. Prinzipiell würden wir sehr gerne alle angemeldeten Kinder aufnehmen. Bisher haben wir dies auch immer getan. Allerdings war der Andrang jedes Jahr sehr groß und wir mussten bis zu neun Eingangsklassen bilden. Dies ist in Zukunft nicht mehr möglich, da sich das Haus immer mehr füllt und wir die Schülerinnen und Schüler neun Jahre ausbilden möchten und somit auch Rücksicht auf die kommenden Schuljahre nehmen müssen. Eine klare Grenze ist aufgrund der Trennung in gebundenen Ganztag und Halbtagesklasse und unter BErücksichtigung der GEsamtsituation in der Stadt München nicht möglich. Wir versuchen hier eine gute Lösung zu finden.
Nach welchem Kriterium werden die Schülerinnen und Schüler ausgesucht, wenn nicht alle Kinder aufgenommen werden können?
Wichtig ist es uns, dass wir die Kinder aufnehmen können, die am besten zu unserem pädagogischen Konzept passen. Denn dann werden die Kinder glücklich und erfolgreich sein. Ein großer Bestandteil unseres Konzeptes ist das eigenverantwortliche Arbeiten. Kinder, die bereits in der Grundschule ungern Hausaufgaben erledigt haben oder bei denen Sie als Eltern stets danebensitzen müssen, damit die Aufgaben durch geführt werden, werden sicherlich Schwierigkeiten bekommen. Kinder, die zielorientiert und wissbegierig arbeiten, ohne große Erinnerungen ihre Arbeitsaufträge erfüllen, sich gerne auch im Zweier- oder Dreierteam einem Thema nähern und gerne Neues lernen, profitieren enorm, da Sie in eigener Lerngeschwindigkeit fortschreiten können und somit nicht über- oder unterfordert werden. Deshalb bitten wir Sie, dass Sie bei der Schulanmeldung Ihr Kind zum Thema „eigenverantwortliches Arbeiten“ in einer Skala bewerten.
Probeunterricht
Wie gestaltet sich die Anmeldung zum Probeunterricht?
Sie melden Ihr Kind zum Einschreibetermin im Mai am Gymnasium Freiham an. Die Anmeldung zum Probeunterricht erfolgt automatisch über dieselbe Anmeldung. Der Probeunterricht findet vom 14.05. bis 16.05.2024 statt.
Muss man das Übertrittszeugnis in diesem Fall abgeben?
Ja, das Übertrittszeugnis muss mit der Anmeldung auf jeden Fall abgegeben werden und verbleibt im Original bei der aufnehmenden Schule.