Schulpsychologische Beratung
Informationen zu LRS und sonstigen Einschränkungen
Beantragung von Nachteilsausgleich / Notenschutz aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung
Falls Sie für Ihr Kind einen Nachteilsausgleich/Notenschutz aufgrund einer vorliegenden Lese-Rechtschreib-Störung, isolierten Lese-Störung oder isolierten Rechtschreib-Störung beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Laden Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz bei LRS herunter und senden Ihn postalisch an die Schulleitung.
- Senden Sie die Kopie eines aktuellen fachärztlichen Gutachtens (Ausstellungsdatum nicht früher als August 2020) als Anlage zum Antrag per Post oder separat per E-Mail an Frau Dr. Geisler.
Achtung: Der Bescheid über einen Nachteilsausgleich/Notenschutz der letzten Schule Ihres Kindes ersetzt nicht ein fachärztliches Gutachten. - Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Frau Dr. Geisler.
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz kann erst bearbeitet werden, wenn Antrag und aktuelles fachärztliches Gutachten vorliegen.
Beantragung von Nachteilsausgleich / Notenschutz aufgrund sonstiger Einschränkungen
(gemäß BayEUG Art. 52 Abs. 5. bzw. BaySchO §§ 31-36)
Falls Sie für Ihr Kind einen Nachteilsausgleich/Notenschutz aufgrund einer anderen dauerhaften Einschränkung (z. B. Autismus-Spektrum-Störung, körperliche Beeinträchtigungen) beantragen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Laden Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz – sonstige Einschränkung herunter und senden Ihn postalisch an die Schulleitung.
- Senden Sie die Kopie eines aktuellen fachärztlichen Gutachtens (Ausstellungsdatum nicht früher als August 2020) per Post oder E-Mail an Frau Dr. Geisler.
Sollten Ihnen weitere Dokumente vorliegen (Gutachten des mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD), entsprechende Unterlagen vom Jugendamt oder der Kinder- und Jugendhilfe, etc.), leiten Sie diese gerne ebenfalls (in Kopie) an Frau Dr. Geisler weiter.
Achtung: Der Bescheid über einen Nachteilsausgleich / Notenschutz der letzten Schule Ihres Kindes ersetzt nicht ein fachärztliches oder sonderpädagogisches Gutachten. - Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Frau Dr. Geisler.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz kann erst bearbeitet werden, wenn Antrag und aktuelles fachärztliches Gutachten vorliegen.
Über einen Nachteilsausgleich/Notenschutz aufgrund „sonstiger“ Einschränkungen (also: nicht Lese-Rechtschreib-Störung) entscheiden nicht wir als Schule, sondern die Schulaufsicht auf Basis unserer (schulischen) Empfehlungen und der Empfehlungen des mobilen sonderpädagogischen Dienstes. Daher wird die Entscheidung über Ihren Antrag möglicherweise mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Frau Dr. Anja Geisler, StRin
Tel.: (089) 233 650 – 00
Anfragen oder Terminvereinbarung
entweder über das Elternportal
oder per E-Mail über 0328.psycho-freiham@schule.bayern.de